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Haftung bei SektionsveranstaltungenBergsteigen ist eine Gefahrensportart. Jeder Teilnehmer an einer Sektionstour ist sich der Risiken bewusst, die auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung nicht ausgeschlossen werden können. Die Teilnahme an einer Sektionsveranstaltung, Tour oder Ausbildung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Die Tourenbegleiter sind Organisatoren der jeweiligen Veranstaltung und kundige Kenner eines Gebietes, jedoch keine Führer im rechtlichen Sinn. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Tourenbegleiter oder Ausbilder, andere Sektionsmitglieder oder die Sektion, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Insbesondere ist eine Haftung der Ausbilder, der Tourenbegleiter, des Tourenreferenten oder der Sektion wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen.
Organisatorisches und TourengebührenGrundsätzlich ist für alle Veranstaltungen eine Anmeldung erforderlich, die im eigenen Interesse so frühzeitig wie möglich erfolgen sollte, da alle Touren mit einer beschränkten Teilnehmerzahl durchgeführt werden. Bei Eintagesveranstaltung erfolgt die Anmeldung direkt beim Tourenbegleiter. Bei Mehrtagesveranstaltungen und Ausbildungen erfolgen die Anmeldungen und die Bezahlung der Teilnahmegebühr über die Geschäftsstelle. Die Anmeldung wird erst wirksam bei Eingang der Teilnahmegebühr. Es gelten folgende Ermäßigungen auf die Kurs- und Tourengebühren: Bei Rücktritt bis zum Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr von 10,- € einbehalten und bei Rücktritt nach Anmeldeschluss erfolgt eine Rückzahlung nur bei Nennung einer geeigneten Ersatzperson. Der Absagegrund spielt keine Rolle, sofern er nicht von der Sektion zu verantworten ist. |