Kündigung der Mitgliedschaft

Jede Kündigung hat Ihren Grund. Bei manchen ist es ein Umzug verbunden mit einem Sektionswechsel. Falls Sie in eine andere Sektion gehen und uns trotzdem verbunden bleiben wollen, dann können Sie in die kostengünstigere Gastmitgliedschaft wechseln und weiterhin all unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Es gibt verschiedene Gründe, die Sie zu einer Kündigung bei uns bewegen. Uns in der Sektion Rosenheim ist es jedoch wichtig zu wissen, was Ihr persönlicher Grund dafür ist. Sollten Sie unzufrieden sein, so geben Sie uns die Chance, dies zu verbessern, denn jedes einzelne Mitglied ist uns wichtig!

Bitte beachten Sie folgendes:

  • Jede Kündigung muss uns schriftlich bis spätestens 30.09. eines Jahres vorliegen. Die Mitgliedschaft endet somit zum 31.12.des laufenden Jahres.
  • Bitte beachten Sie, dass uns jedes volljährige Mitglied den Kündigungsauftrag selbst erteilen muss. Dies ist auch bei volljährigen Kindern, A- oder B-Mitgliedern notwendig, unabhängig vom Beitragszahler.

Hier noch einmal all Ihre Vorteile & Leistungen, die mit der DAV-Mitgliedschaft enden:

Bergsport

  • Sie können an dem vielfältigen Touren- und Kursprogramm der Sektion teilnehmen, häufig kostenlos oder zu sehr günstigen Kursgebühren.
  • Sie können sich in Ihrer Sektion für alle Spielarten des Bergsports ausbilden lassen.
  • Sie können an den vielen, von der Sektion organisierten oder unterstützten Veranstaltungen und Vorträgen teilnehmen, oft kostenlos oder zu ermässigtem Eintritt.

Sicherheit

  • Sie haben optimalen Versicherungsschutz [→], der im Mitgliedsbeitrag enthalten ist, falls Ihnen beim Bergsport etwas zustößt, .
  • Sie haben den höchsten Sicherheitsstandard durch entsprechende Ausbildung und führende Forschung (z. B. des DAV-Sicherheitskreises).

Hütten

  • Sie können auf unseren beiden Sektionshütten (Brünnsteinhaus und Hochrieshütte ) und über 200 weiteren Hütten in den Alpen zu vergünstigten Tarifen übernachten.
  • Sie genießen auf den Hütten eine bevorzugte Behandlung bei der Schlafplatzvergabe, günstiges Bergsteigeressen, Teewasser und kostenlosen Zugang zum Selbstversorgerbereich, bzw. Zugangsberechtigung zu vielen Selbstversorgerhütten.

Information

  • Sie bekommen einmal jährlich den Jahresbericht und das Kurs- und Tourenprogramm der DAV Sektion Rosenheim je nach Wunsch online oder per Post zugesandt.
  • Sie bekommen sechsmal jährlich kostenlos die Mitgliederzeitschrift, das attraktive Bergsteigermagazin "DAV-Panorama".
  • Sie bekommen Informationen über Umwelt- und Naturschutz.

Bücherei

  • Sie haben kostenlosen Zugriff auf Führer, Karten und Literatur der hervorragenden Bibliothek des DAV in München, bzw. vergünstigte Bezugsmöglichkeiten von Führern und Karten über den DAV.
  • Die Sektion arbeitet eng mit der Stadtbibliothek in Rosenheim zusammen, wo Sie sich ebenfalls Karten, Führer und Bergliteratur ausleihen können.

Ausrüstungsverleih

  • Sie haben die Möglichkeit der vergünstigten Ausleihe von Ausrüstungsgegenständen (z.B. Tourenski, LVS-Gerät, Eis- und Kletterausrüstung) bei unserem professionellen Partner IKO Sport in Raubling.

Klettern

  • Mit der "Klettercard" der Sektion Rosenheim erhalten Sie ermäßigten Eintritt in der Rosenheimer Kletterhalle in der Sims (gilt nicht für das Bouldern) und als DAV-Mitglied häufig Vergünstigungen zu weiteren DAV-Kletteranlagen in ganz Deutschland.

Selbst aktiv werden

  • Interessierten Mitgliedern ermöglichen wir die Ausbildung zum Tourenbegleiter (Ausbildungreferent: Franz Knarr).
  • Sie unterstützen den Verein, der für die Zukunft des Bergsports in intakter Natur und lebenswerter Umwelt einsteht.

Mitglieder werben Mitglieder

  • Für jede Werbung eines Vollmitgliedes* erhalten Mitglieder der Sektion Rosenheim einen Gutschein im Wert von 20 €. Einzulösen für Kurse und Touren der DAV Sektion Rosenheim, auf unseren Hütten, an der Hochriesbahn und bei IKO Sport in Raubling, sowie für Artikel aus dem DAV Shop, die in der Geschäftsstelle in Rosenheim verfügbar sind.
    Bitte Name und Adresse des Werbers im Bemerkungsfeld auf dem Online-Antrag angeben.
    * Gilt nicht für Kinder im Familienverbund