Hüttenreferent*in
Aufgabenfelder
Der*die Hüenttreferent*in bzw. der*die Hüttenwart*in
- ist Schnittstelle zwischen Pächter*in und der Sektion,
- vertritt die Sektion gegenüber dem*der Pächter*in, Behörden und sonstigen Institutionen,
- sorgt für bauliche Sicherheit und die Einhaltung behördlicher Auflagen,
- achtet auf die Einhaltung der DAV-Hüttenordnung durch den*die Pächter*in,
- erhält und steigert die Attraktivität der Hütte und unterstützt die Marke Alpenvereinshütten.
Daraus leiten sich folgende Aufgaben ab:
Der*die Hüttenreferent*in bzw. der*die Hüttenwart*in
- unternimmt regelmäßige Begehungen,
- weist den*die Pächter*in in Technik und Besonderheiten der Hütte ein,
- unterstützt den*die Pächter*in bei Inbetriebnahme bzw. Außerbetriebnahme der Hütte,
- hält Kontakt zu Behörden,
- koordiniert kleinere Baumaßnahmen,
- ist Ansprechperson für Planer*innen und Firmen bei größeren Baumaßnahmen,
- bereitet die Auftragsvergabe, Mitarbeit bei Werbemaßnahmen vor,
- überwacht Finanzplanung/Zuschüsse, Antragswesen im Rahmen des festgelegten Budgets und in Absprache mit dem Vorstand,
- erstellt in Absprache mit dem*der Vorsitzenden/Schatzmeister*in den Hüttenbericht,
- gibt Dokumentationen/Informationen im Auftrag des Vorstandes weiter,
- organisiert ehrenamtliche Arbeitseinsätze zum Erhalt der Hütten,
- hält Kontakt zum Ressort Hütten/Wege/Kletteranlagen der Bundesgeschäftsstelle,
- nimmt an Seminaren/Schulungen des Alpenvereins teil.
Entscheidungsaufgaben
Der*die Hüttenreferent*in bzw. der*die Hüttenwart*in
- bewirtschaftet das zur Verfügung gestellte Budget.
Unterschriftenbefugnisse
Der*die Hüttenreferent*in bzw. der*die Hüttenwart*in
- ist im Rahmen der übertragenen Aufgaben unterschriftsberechtigt.
Was sind notwendige Kompetenzen?
Der*die Hüttenreferent*in bzw. der*die Hüttenwart*in verfügt idealerweise über
- eine handwerkliche oder technische Ausbildung bzw. fundierte handwerkliche Kenntnisse,
- Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsfähigkeit,
- Organisationstalent.
Was sind wünschenswerte Kompetenzen?
Der*die Hüttenreferent*in bzw. der*die Hüttenwart*in ist
- kontaktfreudig und belastbar.
Was sind formale Voraussetzungen?
Der*die Hüttenreferent*in bzw. der*die Hüttenwart*in
- wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt.
Das bieten wir:
Finanzielle Entschädigung
Der*die Hüttenreferent*in bzw. der*die Hüttenwart*in
- erhält eine pauschale Aufwandsentschädigung nach § 3 Abs. 26a EStG,
- erhält alle Auslagen, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit anfallen, ersetzt.
Sonstige Vergünstigungen
Der*die Hüttenreferent*in bzw. der*die Hüttenwart*in
- erhält einen qualifizierten Nachweis (Kompetenznachweis),
- kann auf Kosten der Sektion Fortbildungen zur Erlangung der notwendigen und wünschenswerten Kompetenzen besuchen.
Zeitaufwand
Der*die Hüttenreferent*in bzw. der*die Hüttenwart*in hat mit einem Zeitaufwand von
- ca. 2-4 Stunden/Woche.