© DAV Sektion Rosenheim

Hüttenreferent*in

Aufgabenfelder

Der*die Hüenttreferent*in bzw. der*die Hüttenwart*in

  • ist Schnittstelle zwischen Pächter*in und der Sektion,
  • vertritt die Sektion gegenüber dem*der Pächter*in, Behörden und sonstigen Institutionen,
  • sorgt für bauliche Sicherheit und die Einhaltung behördlicher Auflagen,
  • achtet auf die Einhaltung der DAV-Hüttenordnung durch den*die Pächter*in,
  • erhält und steigert die Attraktivität der Hütte und unterstützt die Marke Alpenvereinshütten.

 

Daraus leiten sich folgende Aufgaben ab:

Der*die Hüttenreferent*in bzw. der*die Hüttenwart*in

  • unternimmt regelmäßige Begehungen,
  • weist den*die Pächter*in in Technik und Besonderheiten der Hütte ein,
  • unterstützt den*die Pächter*in bei Inbetriebnahme bzw. Außerbetriebnahme der Hütte,
  • hält Kontakt zu Behörden,
  • koordiniert kleinere Baumaßnahmen,
  • ist Ansprechperson für Planer*innen und Firmen bei größeren Baumaßnahmen,
  • bereitet die Auftragsvergabe, Mitarbeit bei Werbemaßnahmen vor,
  • überwacht Finanzplanung/Zuschüsse, Antragswesen im Rahmen des festgelegten Budgets und in Absprache mit dem Vorstand,
  • erstellt in Absprache mit dem*der Vorsitzenden/Schatzmeister*in den Hüttenbericht,
  • gibt Dokumentationen/Informationen im Auftrag des Vorstandes weiter,
  • organisiert ehrenamtliche Arbeitseinsätze zum Erhalt der Hütten,
  • hält Kontakt zum Ressort Hütten/Wege/Kletteranlagen der Bundesgeschäftsstelle,
  • nimmt an Seminaren/Schulungen des Alpenvereins teil.

 

Entscheidungsaufgaben

Der*die Hüttenreferent*in bzw. der*die Hüttenwart*in

  • bewirtschaftet das zur Verfügung gestellte Budget.

 

Unterschriftenbefugnisse

Der*die Hüttenreferent*in bzw. der*die Hüttenwart*in

  • ist im Rahmen der übertragenen Aufgaben unterschriftsberechtigt.

 

Was sind notwendige Kompetenzen?

Der*die Hüttenreferent*in bzw. der*die Hüttenwart*in verfügt idealerweise über

  • eine handwerkliche oder technische Ausbildung bzw. fundierte handwerkliche Kenntnisse,
  • Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsfähigkeit,
  • Organisationstalent. 

 

Was sind wünschenswerte Kompetenzen?

Der*die Hüttenreferent*in bzw. der*die Hüttenwart*in ist

  • kontaktfreudig und belastbar.

 

Was sind formale Voraussetzungen?

Der*die Hüttenreferent*in bzw. der*die Hüttenwart*in

  • wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt.

 

Das bieten wir:

Finanzielle Entschädigung

Der*die Hüttenreferent*in bzw. der*die Hüttenwart*in

  • erhält eine pauschale Aufwandsentschädigung nach § 3 Abs. 26a EStG,
  • erhält alle Auslagen, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit anfallen, ersetzt.

Sonstige Vergünstigungen

Der*die Hüttenreferent*in bzw. der*die Hüttenwart*in

  • erhält einen qualifizierten Nachweis (Kompetenznachweis),
  • kann auf Kosten der Sektion Fortbildungen zur Erlangung der notwendigen und wünschenswerten Kompetenzen besuchen.

 

Zeitaufwand

Der*die Hüttenreferent*in bzw. der*die Hüttenwart*in hat mit einem Zeitaufwand von

  • ca. 2-4 Stunden/Woche.