
Ausbildungsreferent*in
Amtsdauer und Wahl
Der Ausbildungsreferent/die Ausbildungsreferentin
- wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt
Hauptaufgaben
Der Ausbildungsreferent/die Ausbildungsreferentin
- sorgt für die nachfragegerechte Ausstattung der Sektion mit qualifizierten Personen, die das bergsportliche Sektionsprogramm in organisierender oder leitender Funktion durchführen können
- sorgt für die Auswahl neuer, geeigneter Kandidaten und Kandidatinnen für einen Ausbildungsgang im Rahmen des DAV-Ausbildungsprogramms
- kümmert sich um die regelmäßige Fortbildung des existierenden Leiter-, Trainer- und Bergführerteams
- ist Ansprechperson der Sektion für das Ressort Ausbildung der DAV Bundesgeschäftsstelle
- berät den Tourenreferent/die Tourenreferentin der Sektion bei der Zuordnung der geeigneten Organisatoren/Organisatorinnen und Leiter/Leiterinnen zu den jeweiligen Veranstaltungen des bergsportlichen Sektionsprogramms
Wichtige Einzelaufgaben
Der Ausbildungsreferent/die Ausbildungsreferentin
- entscheidet über die Zulassung geeigneter Kandidaten/Kandidatinnen für die Ausbildung zu Wanderleitern/ Wanderleiterinnen, Fachübungsleitern/ Fachübungsleiterinnen, Trainern/ Trainerinnen und berät diese bei der Auswahl des geeigneten Ausbildungsgangs
- kümmert sich um die Anmeldung der Leiter und Leiterinnen*), Bergführer und Bergführerinnen zur Fortbildung
- versichert sich regelmäßig bei den mit der Durchführung des bergsportlichen Programms betrauten Personen über das Können und die Eignung für Organisations- und Führungsaufgaben
- hält engen Kontakt zu den Jugendreferenten/ Jugendreferentinnen, zu den Familienbeauftragten der Sektion – insbesondere zur Auswahl geeigneter Personen für eine Weiterentwicklung im Rahmen des DAV-Ausbildungsprogramms
- ist verantwortlich für das bergsportliche Aus- und Weiterbildungsbudget der Sektion
- bildet sich regelmäßig in seinen bzw. ihren Aufgaben und dem aktuellen Stand des bergsportlichen Wissens fort
Unterschriftenbefugnisse
Der Ausbildungsreferent/die Ausbildungsreferentin
- ist im Rahmen der übertragenen Aufgaben und der Beschlüsse der Sektion unterschriftsberechtigt
Notwendige Voraussetzungen
Der Ausbildungsreferent/die Ausbildungsreferentin verfügt über
- eine abgeschlossene und aktuell gültige bergsportliche Ausbildung zur Leiterin/ zum Leiter*
- sehr gutes alpines Können und Wissen, viel Erfahrung in der Durchführung von Ausbildungskursen und geführten Touren sowie in der Organisation von Gemeinschaftstouren
- Führungskompetenz und Motivationsvermögen
- Kommunikationsfähigkeit mit unterschiedlichen Personen- und Altersgruppen (Vorstand, Tourenleitern/ Tourenleiterinnen, Familienbeauftragte, Jugendleitern/ Jugendleiterinnen)
Finanzielle Entschädigung
Der Ausbildungsreferent/die Ausbildungsreferentin
- erhält alle Auslagen, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit anfallen, ersetzt
- erhält eine Aufwandsentschädigung nach § 3 Abs. 26a EStG
Sonstige Vergünstigungen
Der Ausbildungsreferent/die Ausbildungsreferentin
- erhält auf Wunsch einen qualifizierten Nachweis (Kompetenznachweis)
- kann auf Kosten der Sektion Fortbildungen zur Erlangung und Weiterentwicklung der notwendigen und wünschenswerten Kompetenzen besuchen
- erhalten günstige Einkaufsmöglichkeiten bei unseren Partnern
Zeitaufwand
Der Ausbildungsreferent/die Ausbildungsreferentin hat mit einem Zeitaufwand von
- 2 Stunden/Woche
zu rechnen.