Amtsdauer und Wahl
Der Tourenreferent/die Tourenreferentin
- wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt
Hauptaufgaben
Der Tourenreferent/die Tourenreferentin
- sorgt für ein attraktives bergsportliches Sektionsprogramm, das sich an den Bedürfnissen der Sektionsmitglieder orientiert
- verantwortet die Auswahl der Führungs- und Gemeinschaftstouren, insbesondere unter den Aspekten von Risikomanagement und Ökologie
- verantwortet gegenüber dem Vorstand die Zuordnung der geeigneten Tourenorganisatoren/Tourenorganisatorinnen, Fachübungsleiter/Fachübungsleiterinnen, Trainer/Trainerinnen und Bergführer/Bergführerinnen zu den jeweiligen Veranstaltungen
- ist Anlaufstelle für die Organisation von Führungstouren und/oder Gemeinschaftstouren
- koordiniert, veröffentlicht und wertet die Tourenangebote aus
Wichtige Einzelaufgaben
Der Tourenreferent/die Tourenreferentin
- berät Tourenleiter/Tourenleiterinnen bei der Ausschreibung der Tour (Teilnehmerzahl, Kostenbeitrag, ggf. Routenwahl etc.)
- kümmert sich um die korrekte und informative Ausschreibung des Tourenprogramms
- veröffentlicht die Tourenangebote rechtzeitig in den Medien der Sektion
- schlägt dem Ausbildungsreferenten/der Ausbildungsreferentin geeignete Personen für eine Aus- und Weiterbildung vor
- versichert sich regelmäßig bei den mit der Durchführung des bergsportlichen Programms betrauten Personen über das Können und die Eignung für Organisations- und Führungsaufgaben
Notwendige Voraussetzungen
Der Tourenreferent/die Tourenreferentin verfügt über
- sehr gutes alpines Können und Wissen, viel Erfahrung in der Durchführung von geführten Touren sowie in der Organisation von Gemeinschaftstouren
- Führungskompetenz und Motivationsvermögen
- Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit unterschiedlichen Personen- und Altersgruppen
- Organisationstalent
- eine Ausbildung als Fachübungsleiter/Fachübungsleiterin oder eine vergleichbare Qualifikation
Wünschenswerte Kompetenzen
Der Tourenreferent/die Tourenreferentin verfügt über
- Kenntnisse in der Nutzung moderner Medien in der Kommunikation
Finanzielle Entschädigung
Der Tourenreferent/die Tourenreferentin
- erhält eine Aufwandsentschädigung nach § 3 Abs. 26a EStG
- erhält alle Auslagen, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit anfallen, ersetzt
Sonstige Vergünstigungen
Der Tourenreferent/die Tourenreferentin
- erhält einen qualifizierten Nachweis (Kompetenznachweis)
- kann auf Kosten der Sektion Fortbildungen zur Erlangung und Weiterentwicklung der notwendigen und wünschenswerten Kompetenzen besuchen
- erhält Vergünstigungen beim Einkauf bei unseren Kooperationspartnern
Zeitaufwand
Der Tourenreferent/die Tourenreferentin hat mit einem Zeitaufwand von
- 2 -3 Stunden/Woche
zu rechnen.