
Wegewart*in Hochriesgebiet
Amtsdauer und Wahl
Der Wegewart bzw. die Wegewartin wird von der Mitgliederversammlung
- auf die Dauer von 3 Jahren gewählt.
Hauptaufgaben
Der Wegewart bzw. die Wegewartin
- ist verantwortlich für die Instandhaltung und -setzung der Wege im Arbeitsgebiet der Sektion und ergreift ggf. die zu diesem Zweck erforderlichen Maßnahmen
- sorgt für Beschilderung und Markierung nach dem AV-Wegekonzept
Wichtige Einzelaufgaben
Der Wegewart bzw. die Wegewartin
- führt regelmäßige Kontrollgänge im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durch
- hält die Wege instand
- erstellt ein Markierungs- und Beschilderungskonzept
- organisiert und leitet ehrenamtliche Arbeitseinsätze auf alpinen Wegen und Steigen
- plant bei Bedarf Sanierungsarbeiten
- erstellt den jährlichen Wegebericht
- hält Kontakt mit allen relevanten Kooperationspartnern sowie Behörden und der Bundesgeschäftsstelle
Notwendige Voraussetzung
Der Wegewart bzw. die Wegewartin verfügt über
- technischen Sachverstand, handwerkliche Fähigkeiten
- zur Aufgabenerfüllung notwendige Ausdauer und Kondition
Wünschenswerte Kompetenzen
Der Wegewart bzw. die Wegewartin verfügt idealerweise über
- Organisationstalent, Eigenverantwortlichkeit
- Teamfähigkeit im Umgang mit Helfern und Helferinnen
Finanzielle Entschädigung
Der Wegewart bzw. die Wegewartin
- erhält eine Aufwandsentschädigung nach § 3 Abs. 26a EStG
- erhält alle Auslagen, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit anfallen, ersetzt
Sonstige Vergünstigungen
Der Wegewart bzw. die Wegewartin erhält
- den notwendigen Versicherungsschutz zur Ausübung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit
- erhält einen qualifizierten Nachweis (Kompetenznachweis)]
- kann auf Kosten der Sektion Fortbildungen zur Erlangung und Weiterentwicklung der notwendigen und wünschenswerten Kompetenzen besuchen]
- erhalten günstige Einkaufsmöglichkeiten bei unseren Partner
Zeitaufwand
Der Wegewart bzw. die Wegewartin hat mit einem Zeitaufwand von
- durchschnittlich 4 - 6 Std./Woche
im Jahr zu rechnen. Im Sommer mehr, im Winter weniger.