Teilnahmebedingungen

Rücktritt / Nicht-Stattfinden
  • Bei Rücktritt bis zum Anmeldeschluss wird - unabhängig vom Rücktrittsgrund - eine Stornogebühr von 15 € fällig.
  • Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss wird dem Teilnehmenden die gesamte Kursgebühr in Rechnung gestellt, es sei denn der Teilnehmende kann uns eine geeignete Ersatzperson nennen, die verbindlich für ihn/sie teilnimmt oder eine Person von einer evtl. existierenden Warteliste kann auf Nachfrage der Geschäftsstelle nachrücken. Ist das der Fall, so wird statt der gesamten Kursgebühr nur eine Stornogebühr von 15 € fällig. Bei Mehrtagestouren mit höherer Gebühr weisen wir deshalb immer bereits beim Versenden der Anmeldebestätigung auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Rücktrittsversicherung hin.
  • Der Grund der Absage spielt keine Rolle, sofern er nicht von der Sektion zu verantworten ist.
Buchung von Hütten + anderen Quartieren / Anzahlungen

Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist es erforderlich, eine oder mehrere Übernachtungen auf einer Hütte oder einem anderen Quartier zu reservieren. Das erledigen die Leiter*innen für die ganze Gruppe.

Immer mehr Quartiere verlangen inzwischen für eine verbindliche Reservierung eine Anzahlung in einer bestimmten Höhe. Das sind bei Hütten ca. 10 - 20 € pro Person und Nacht, bei anderen Quartieren meist mehr. Manche Hütten fordern keine Anzahlung, haben aber für den Fall einer Stornierung eine zeitlich gestaffelte Stornogebühr.

Bei Storno/Nicht-Erscheinen behalten die Quartiere die Anzahlung ein bzw. fordern zeitlich gestaffelte Stornogebühren

  • Ist der Grund des Nicht-Erscheinens vom DAV zu verantworten - z.B. ein Kurs fällt aus, weil der/die Kurs- oder Tourenleiter*in erkrankt ist - werden die Stornokosten nicht auf die Teilnehmenden umgelegt.
  • Ist der Grund des Nicht-Erscheinens NICHT vom DAV zu verantworten, sind - unabhängig vom Anmeldeschluss - die anfallenden Quartier-Stornokosten vom Stornierenden zu tragen. Beispiele:
    • Krankheit des Teilnehmenden
    • Absage des Teilnehmenden aus beruflichen oder privaten Gründen
    • Absage wegen alpiner Gefahren oder wetterbedingte Absage durch die Kurs- oder Tourenleiter*innen
Haftung bei Sektionsveranstaltungen

Bergsteigen ist eine Gefahrensportart. Jeder Teilnehmende an einer Sektionstour ist sich der Risiken bewusst, die auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung nicht ausgeschlossen werden können. Die Teilnahme an einer Sektionsveranstaltung, Tour oder Ausbildung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Die Kurs- und Tourenbegleiter*innen sind Organisatoren der jeweiligen Veranstaltung und kundige Kenner eines Gebietes, jedoch keine Führer im rechtlichen Sinn. Jeder Teilnehmende verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Tourenbegleiter oder Ausbilder, andere Sektionsmitglieder oder die Sektion, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Insbesondere ist eine Haftung der Ausbilder, der Tourenbegleiter, des Tourenreferenten oder der Sektion wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen.

  • Den Weisungen der Tourenbegleiter*innen ist unbedingt Folge zu leisten!
  • Jeder Teilnehmende muss bei Teilnahme gesund sein und den im Programmheft formulierten Anforderungen der Tour oder des Kurses in Bezug auf Ausdauer und bergsteigerisches Können gewachsen sein. Kranke Teilnehmende oder Personen, die die Anforderungen der Tour oder des Kurses nicht erfüllen, können - ohne Erstattung der Gebühr - auch noch nach angetretener Veranstaltung von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
  • Jeder Teilnehmende hat auf eine optimale, absolut funktionstüchtige Ausrüstung zu achten.
  • Sollte sich bei einem Teilnehmenden herausstellen, dass seine/ihre Ausrüstung unbrauchbar, unvollständig oder nicht funktionsfähig ist, so können die Tourenbegleiter*innen ihn/sie auch noch nach angetretener Veranstaltung von der weiteren Teilnahme ausschließen (ohne Erstattung der Gebühr). Eine solche Maßnahme kann im Interesse der Sicherheit der anderen Teilnehmenden unumgänglich sein.
  • Von den Teilnehmenden wird erwartet, dass sie ihr Tempo nach den Langsamsten in der Gruppe ausrichten.
  • Wer sich einer Tour anschließt, übernimmt damit die Verpflichtung, bei der Gruppe zu bleiben. Das bedeutet, auch während der ganzen Tour in Kontakt mit dem Tourenbegleiter zu bleiben.

(Stand 19.10.2023)