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Betretungsverbot Leonhardstein Südwand

01.03. bis 31.07.

21.03.2024

Seit dem 6.3. gibt es eine neue amtliche Bekanntmachung der LRA Miesbach mit einer Verordnung zum Betretungsverbot der Südwand des Leonhardsteins vom 1.3. bis 31.07. Es umfasst den Wandfuß und vor allem das Klettern in der Südwand, östlich der Route Flora-Bohra. Diese Regelung gab es bisher so schon auch, allerdings ist die Erschließungsproblematik dort eskaliert und u.a. werden zwei brütende Wanderfalken gestört.

Neu ist nun das rechtlich bindende Betretungsverbot, so daß Ordnungswidrigkeiten mit bis zu 50.000 € bestraft werden. Die Verordnung findet ihr hier.

Wenn sich nicht an das Betretungsverbot gehalten wird, sind neben der hohen Geldstrafe potenziell auch eine Komplettsperrung bzw. weitere Maßnahmen zu befürchten.

Über weitere Schritte bzw. Änderungen werden wir im Falle nochmal gesondert informieren.