Wegewart*in im Brünnsteingebiet
Aufgabenfelder:
Der*die Wegereferent*in bzw. Wegewart*in
- ist verantwortlich für die Instandhaltung und -setzung der Wege im Arbeitsgebiet der Sektion und ergreift ggf. die zu diesem Zweck erforderlichen Maßnahmen
- sorgt für Beschilderung und Markierung nach dem AV-Wegekonzept
Daraus leiten sich folgende Aufgaben ab:
Der*die Wegereferent*in bzw. Wegewart*in
- führt regelmäßige Kontrollgänge im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durch
- hält die Wege instand
- erstellt ein Markierungs- und Beschilderungskonzept
- organisiert und leitet ehrenamtliche Arbeitseinsätze auf alpinen Wegen und Steigen
- plant bei Bedarf Sanierungsarbeiten
- erstellt den jährlichen Wegebericht
- hält Kontakt mit allen relevanten Kooperationspartner*innen sowie Behörden und der Bundesgeschäftsstelle
Was sind notwendige Kompetenzen?
Der*die Wegereferent*in bzw. Wegewart*in verfügt über
- technischen Sachverstand, handwerkliche Fähigkeiten
- zur Aufgabenerfüllung notwendige Ausdauer und Kondition
Was sind wünschenswerte Kompetenzen?
Der*die Wegereferent*in bzw. Wegewart*in verfügt idealerweise über
- Organisationstalent, Eigenverantwortlichkeit
- Teamfähigkeit im Umgang mit Helfenden
Was sind formale Voraussetzungen?
Der*die Wegereferent*in bzw. Wegewart*in
- wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt
Das bieten wir:
Finanzielle Entschädigung
Der*die Wegereferent*in bzw. Wegewart*in
- erhält eine Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale)
- erhält alle Auslagen, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit anfallen, ersetzt
Sonstige Vergünstigungen
- erhält den notwenigen Versicherungsschutz zur Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit
- kann auf Kosten der Sektion Fortbildungen zur Erlangung und Weiterentwicklung der notwendigen und wünschenswerten Kompetenzen besuchen
Zeitaufwand:
Der*die Wegereferent*in bzw. Wegewart*in hat mit einem Zeitaufwand von
- 4 Std./Woche
im Jahr zu rechnen.