Wegewart*in im Brünnsteingebiet

Aufgabenfelder:

Der*die Wegereferent*in bzw. Wegewart*in   

  • ist verantwortlich für die Instandhaltung und -setzung der Wege im Arbeitsgebiet der Sektion und ergreift ggf. die zu diesem Zweck erforderlichen Maßnahmen
  • sorgt für Beschilderung und Markierung nach dem AV-Wegekonzept

Daraus leiten sich folgende Aufgaben ab:

Der*die Wegereferent*in bzw. Wegewart*in  

  • führt regelmäßige Kontrollgänge im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durch
  • hält die Wege instand  
  • erstellt ein Markierungs- und Beschilderungskonzept 
  • organisiert und leitet ehrenamtliche Arbeitseinsätze auf alpinen Wegen und Steigen
  • plant bei Bedarf Sanierungsarbeiten
  • erstellt den jährlichen Wegebericht
  • hält Kontakt mit allen relevanten Kooperationspartner*innen sowie Behörden und der Bundesgeschäftsstelle

Was sind notwendige Kompetenzen?

Der*die Wegereferent*in bzw. Wegewart*in verfügt über

  • technischen Sachverstand, handwerkliche Fähigkeiten
  •  zur Aufgabenerfüllung notwendige Ausdauer und Kondition

Was sind wünschenswerte Kompetenzen?

Der*die Wegereferent*in bzw. Wegewart*in verfügt idealerweise über

  • Organisationstalent, Eigenverantwortlichkeit
  • Teamfähigkeit im Umgang mit Helfenden

Was sind formale Voraussetzungen?

Der*die Wegereferent*in bzw. Wegewart*in 

  • wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt

Das bieten wir:

Finanzielle Entschädigung

Der*die Wegereferent*in bzw. Wegewart*in

  • erhält eine Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale)
  • erhält alle Auslagen, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit anfallen, ersetzt

Sonstige Vergünstigungen

  • erhält den notwenigen Versicherungsschutz zur Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit
  • kann auf Kosten der Sektion Fortbildungen zur Erlangung und Weiterentwicklung der notwendigen und wünschenswerten Kompetenzen besuchen

Zeitaufwand:

Der*die Wegereferent*in bzw. Wegewart*in hat mit einem Zeitaufwand von

  • 4 Std./Woche 

im Jahr zu rechnen.